Mittwoch, 25. April 2012

typisch Frau.....

Nach dem Check-up ruft der Arzt die Ehefrau allein in sein Zimmer und sagt:
"Ihr Ehemann ist in einer schrecklichen Verfassung, er leidet unter einer sehr
schweren Krankheit, die mit Stress verbunden ist.
...
Sie müssen meinen Anweisungen folgen,oder er wird sterben!
Machen Sie ihm jeden Morgen ein nahrhaftesFrühstück.
Zum Mittagessen geben Sie ihm ein gutes Essen, das er mit zur Arbeit nehmen kann und
am Abend kochen Sie ihm ein wirklich wohlschmeckendes Abendessen.
Nerven Sie ihn nicht mit Alltäglichem und Kleinigkeiten, die seinen Stress noch
verschlimmern könnten.Besprechen Sie keine Probleme mit ihm.
Versuchen Sie ihn zu entspannen und massieren Sie ihn häufig.
Er soll vor allem Teamsport im Fernsehen anschauen und am wichtigsten,
befriedigen Sie ihn komplett mehrmals die Woche sexuell.
Wenn Sie das die nächsten zehn Monate tun, wird er wieder ganz gesund werden."

Auf dem Weg nach Hause fragt ihr Ehemann:
" Was hat der Arzt Dir gesagt?"

Ehefrau: "Du wirst sterben!"

Sonntag, 15. April 2012

E-Darts




Borussia Dortmund

                          

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Nach dem gestrigen Unentschieden der Bayern hat der BVB jetzt 8 Punkte Vorsprung auf Platz 2 und kann mit einem Sieg gegen Borussia Mönchengladbach am kommenden Samstag erneut DEUTSCHER MEISTER werden!
Die 8. Deutsche Fußballmeisterschaft und damit der zweite Stern auf dem Trikot (für den 5. Titel in der Bundesliga) ist uns nur noch schwer zu nehmen, denn 8 Punkte Vorsprung bei 3 ausstehenden Part...
ien hat sich noch nie ein Klub nehmen lassen. Rechnerisch fehlen noch 2 Punkte zum Titel.
Sollte Bayern München am kommenden Samstag (Anstoß 15.30 Uhr) in Bremen nicht gewinnen, steht der BVB bereits vor dem Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach (Anstoß 18.30 Uhr) als Deutscher Meister 2012 fest!

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Sonntag, 8. April 2012

Ehemalige PzBtl 203 Hemer

https://www.facebook.com/?ref=tn_tnmn#!/groups/114344801956445/
Diese Gruppe soll es den Ehemaligen des Panzerbataillon 203 aus Hemer ermöglichen, in Kontakt zu bleiben oder wieder in Kontakt treten zu können, um den alten Erinnerungen zu gedenken und die beste Zeit nicht zu vergessen!

Bandidas

Tja, da ist der Ostersonntag schon mal gerettet!

Westernkomödie.Salma Hayek und Penélope Cruz reiten gemeinsam.

Mexiko, 1880: Bankierstochter Sara (Hayek) und die Bauernmagd Maria (Cruz) kämpfen gegen die Gringos, die das Land

ihrer Väter stehlen. Mit etwas Unterstützung durch einen schüchternen Detektiv (Steve Zahn) und einen alten Haudegen (Sam Shepard)...

Bandidas Poster

  • So 08.04.
  • 20:15 - 21:45
  • 3sat

  • Wdh. um 0.00 Uhr

    Westernkomödie, USA/F 2006, 90 Min.

  • Freitag, 6. April 2012

    rammstein holzmichel - YouTube.flv




    Ielena Merzoian - Kalinka (Non è la Rai) - YouTube.flv




    Chris de Burgh - Crusader - YouTube.flv




    Das Lied des Nordens - YouTube.flv




    Seemanns Lied - YouTube.flv




    Andre Rieu Amazing Grace - YouTube.flv




    Drunken Sailer - Irish Rovers - YouTube.flv




    Andre Rieu The Dubliners - YouTube.flv




    Ghost Riders In The Sky - Vaughn Monroe - YouTube.flv




    Die Welt retten....flv




    wake me up when september ends with german lyrics.flv




    Frohes Osterfest

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    Sonntag, 1. April 2012

    Mobbing/Cyber-Mobbing

     

    Mobbing bzw. Cyber - Mobbing was ist das!

     

    Cyber-Mobbing

    "Klassisches" Mobbing ist ein aggressives Verhalten, mit dem ein anderer Mensch absichtlich körperlich oder psychisch über einen längeren Zeitraum geschädigt wird. Mobbing ist in der Regel kein individuelles Problem zwischen Täter(in) und Opfer, sondern muss als Prozess betrachtet werden, an dem eine ganze Klasse oder Gruppe in verschiedenen Rollen beteiligt ist. Die Ursachen für Mobbing sind vielfältig, es kann sich praktisch überall entwickeln, wo Menschen zusammen leben, lernen oder arbeiten. Die Anlässe für Mobbing sind häufig banal, mitunter genügt es, dass ein späteres Opfer "anders" als die anderen ist. Dies können äußere Merkmale sein (Kleidung, Style, Sozialstatus etc.). Aber auch Verhaltens- oder Arbeitsweisen, politische, kulturelle oder religiöse Zugehörigkeiten können einen Anlass für Mobbing geben.

    Cybermobbing ist eine Sonderform des Mobbings.

    Cybermobbing weist im Grunde die gleichen Tatumstände auf, es bedient sich lediglich anderer Methoden. Die Täter(innen) nutzen Internet- und Mobiltelefondienste zum Bloßstellen und Schikanieren ihrer Opfer. Hierzu zählen im Internet E-Mail, Online-Communities, Mikrobloggs, Chats (Chatrooms, Instant Messenger), Diskussionsforen, Gästebücher und Boards, Video- und Fotoplattformen, Websites und andere Anwendungen. Mobiltelefone werden für Mobbingaktivitäten genutzt, um die Opfer mit Anrufen, SMS, MMS oder E-Mails zu tyrannisieren. Die multimediale Ausstattung der Mobiltelefone mit Foto- und Videokamera, Sprachaufzeichnungsmöglichkeit und Internetzugang gibt jungen Menschen im Kontext des Mobbings leicht nutzbare Technologien an die Hand.

    Beim Cybermobbing können die Täter(innen) rund um die Uhr aktiv sein, das heißt, ihre Aktivitäten erfordern keinen direkten Kontakt zum Opfer. Die Täter(innen) finden im Internet zudem ein großes Publikum: Tausende Menschen können die Taten verfolgen, sie kommentieren oder unterstützen. Die veröffentlichten Texte, Fotos oder Videos werden durch andere Personen weiterverbreitet und somit weiteren Menschen zugänglich gemacht. Umfang und Auswirkungen der Veröffentlichungen zum Nachteil des Opfers sind somit weder zu steuern, noch sind sie überschaubar. Da das Internet nichts vergisst, also selbst gelöschte Inhalte immer wieder auftauchen können, ist es möglich, dass das Opfer selbst nach einer Beendigung des Konfliktes mit dem Täter immer wieder mit den Veröffentlichungen konfrontiert wird.
    Quelle:
    Polizeiliche Kriminalprävention

    Mit den aus dem Englischen kommenden Begriffen Cyber-Mobbing, auch Internet-Mobbing, Cyber-Bullying sowie Cyber-Stalking werden verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer Menschen oder Firmen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das Internet, in Chatrooms, beim Instant Messaging und/oder auch mittels Mobiltelefonen bezeichnet. Dazu gehört auch der Diebstahl von (virtuellen) Identitäten, um in fremden Namen Beleidigungen auszustoßen oder Geschäfte zu tätigen usw.

    „Mobbing im Netz lässt sich nie ganz verhindern unabhängig davon, wie sicher Netze sind oder ob sie über rote Knöpfe verfügen, mit denen man Angriffe im Netz melden kann. Denn: Die Auslöser für die Konflikte, für Beschimpfungen, Demütigungen und Beleidigungen im Netz sind auf den Schulhöfen, also in der realen Welt verankert. Und nur dort können sie auch gelöst werden und das je früher desto besser.“

    Wer Opfer von Cyberbullying wird, kann zunächst meist nur hilflos reagieren. Mittels Argumenten hat man gegen eine anonyme Gruppe keine Chancen. Mangelndes Selbstbewusstsein verschärft dabei die Situation unter Umständen. Als Außenseiter kann man wie im wirklichen Leben auch hier von der Internetcommunity nur schwerlich bzw. keinen Beistand erwarten: steht erst einmal ein entwürdigendes Video im Netz, können es schnell Hunderte oder Tausende sehen und allzu schnell und einfach lässt sich eine bereits erfolgte Stigma nicht wieder entfernen. Hinzu kommt die Ungewissheit der Urheberschaft.

    Eltern müssen mit den Betroffenen intensiv die Situation erörtern und auf alle Fälle im entsprechenden Fall die Schule informieren.[14] Erwachsene können bei Cyber-Mobbing gegen Kinder und Jugendliche auch eingreifen, indem sie möglichst schnell die Polizei informieren: diese kann die Täter unter Umständen identifizieren und eine Strafverfolgung einleiten; das ist allerdings dadurch erschwert, dass entsprechende Server oft im Ausland angemeldet sind und sich damit einer eventuellen Strafverfolgung entziehen bzw. nicht deutschem Recht unterliegen.

    Bei jedem seriösen Netzwerkanbieter bzw. Seitenbetreiber besteht die Möglichkeit, beleidigende, unseriöse, unethische oder sonst wie auffallende Seiten, Profile oder Darstellungen zu melden und ihre Löschung zu beantragen.

    Die Verbesserung der Medienkompetenz und des Verständnisses von Eltern, Lehrern und Erziehern steht mit an erster Stelle der Vorsorge. Der gut gemeinte Ratschlag, Computer und/oder Handy einfach auszuschalten und auszulassen, greift in einer medialen und vernetzten Wirklichkeit zu kurz; zudem gelten diese Regeln – sofern sie je von den Verantwortlichen aufgestellt wurden – nur bis zum Unterrichtsende, so dass sich diejenigen Fälle, bei denen nach der Schule entwürdigende Szenen gegebenenfalls mitgefilmt werden, durch diesen Ratschlag weder beeinflussen noch ausschließen lassen.

    Cyber-Mobbing ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Allerdings sind einzelne Formen von Cyber-Mobbing strafbar. Denkbare Verletzungen durch Cyber-Mobbing können das Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG und den deliktsrechtlichen Ehrenschutz der §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, Straftatbestände der §§ 185-187 StGB oder die besonderen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (wie das Recht am eigenen Namen, § 12 BGB, das Recht am eigenen Bild, § 22 ff. KUG, das Recht am gesprochenen Wort, § 201 StGB oder den wirtschaftlichen Ruf, § 824 BGB) betreffen. Cyber-Mobbing ist damit in Deutschland ein Strafdelikt, für das bei Erwachsenen eine Höchststrafe von bis zu 5 Jahren oder mehr verhängt werden kann. Jugendliche werden in der Regel mit einer Mindeststrafe von bis zu 10 Monaten Jugendhaft oder gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Auch kann es zivilrechtlich geahndet werden (zum Beispiel durch eine Abmahnung).

    Cybermobbing findet allerdings auch in Foren oder auf Webseiten statt, die sich der deutschen Rechtsprechung völlig entziehen. Ein Großteil der als Cyber-Mobbing bezeichneten Aktivitäten haben sich auf Webseiten und Foren verlagert, die im Ausland angemeldet sind; allerdings ist es nach wie vor auch noch in deutschen sozialen Netzwerken ein Problem.[23]

    Das Jugendschutzgesetz enthält spezielle Passagen, die sich auf Mediennutzung beziehen.[24] Im Zusammenhang mit gewalthaltigen Medien erscheint der Teilaspekt der Nachahmung, das Aufgreifen und Ausleben einer Idee durch junge Menschen als relevant für das Verständnis auch von Schulschießereien. Darauf deuten dort Nachahmungen von Heldenfiguren durch die Täter.[25] aus bekannten Filmen oder Computerspielen hin. Die Gefahr von Nachahmungstaten und Trittbrettfahrern steige zudem durch die Häufung der Fälle und der Medienpräsenz.

    Bisher wird in Deutschland allerdings im Gegensatz z. B. zum Vorgehen in England keine kriminalpolizeiliche Statistik über den Einfluss von Cyber-Mobbing auf Suizide (von Jugendlichen) geführt.

    Das OLG Köln stellt im November 2007 fest, dass „eine Bewertung unter den genannten Kriterien durchaus für eine Orientierung von Schülern und Eltern dienlich und zu einer wünschenswerten Kommunikation, Interaktion und erhöhter Transparenz führen kann. Gerade der schulische Bereich und die konkrete berufliche Tätigkeit von Lehrern sind durch Bewertungen gekennzeichnet, so dass es – auch vor dem Hintergrund eines Feedbacks – nahe liegt, diese im Rahmen einer Evaluation zurückzugeben. Sie stellen, obwohl in Notenstufen angegeben, eher gegriffene, subjektive Einschätzungen widerspiegelnde Wertungen dar, die dennoch geeignet sein können, Schülern und Lehrern eine gewisse Orientierung in der Einschätzung der bewerteten Kriterien zu ermöglichen.[26] Die genannten Foren können die Nutzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit unterstützen, da keine direkten Repressalien zu befürchten sind. Beispielsweise würden wahrscheinlich kurz vor anstehenden Beurteilungen wenige Schüler Unterrichtsmethoden ihres Lehrers als gerade ausreichend oder befriedigend bewerten. Grundrechtlich geregelt ist die Meinungsfreiheit in Art. 5 GG, welche allerdings ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre findet.

    „Steht allerdings nicht eine Diffamierung oder Herabsetzung der Person als Ziel dieser Äußerungen im Vordergrund, sondern vielmehr die Bewertung von Eigenschaften, die sich jedenfalls auch im schulischen Wirkungskreis spiegeln, genießt auch hier die Meinungsfreiheit Vorrang. Dabei ist bei der Diktion und Formulierung der Kriterien auch auf den Sprachgebrauch der Zielgruppe (hier: Schüler und Jugendliche) abzustellen. Zudem schützt das Grundrecht der Meinungsfreiheit die Meinungskundgabe unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird (BVerfG NJW 2001, 3613; BVerfG NJW 1972, 811). Auch eine polemische oder verletzende Formulierung der Aussage entzieht sie nicht dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (BVerfG NJW 2001, 2613; BVerfG NJW 2002, 1192, 1193). Vor allem reicht der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2. Abs. 1 GG nicht so weit, dass er dem Einzelnen einen Anspruch darauf verleiht, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder von anderen gesehen werden möchte (BVerfG NJW 1999, 1322, 1323).“

    – OLG Köln, Urteil vom 3. Juli 2008[27]

    Selbst unter Pseudonym wurde die private Meinungsäußerung von Rechtsprechungsseite gewürdigt:[28] „Es steht außer Frage, dass die Möglichkeit, sich unter einem Pseudonym zu äußern, für den Prozess der öffentlichen Meinungsbildung von Nutzen sein kann. Das gilt dann, wenn der Äußernde ohne diese Möglichkeit aus Angst vor ungerechtfertigten Repressalien von einem an sich schutzwürdigen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung abgehalten werden könnte.“ Der Schutz von Meinungsäußerungen tritt regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrechtsschutz zurück, wenn sich die betreffenden Äußerungen als Schmähung darstellen.[29] Eine Äußerung ist als Schmähkritik anzusehen, wenn sie sich nicht auf eine Auseinandersetzung in der Sache bezieht, sondern jenseits einer polemischen und überspitzten Kritik in der persönlichen Herabsetzung des Betroffenen besteht.

    Quelle:Wikipedia