Mittwoch, 12. Januar 2011

Abofallen sind Gewerbsmäßiger Betrug

Die Betreiber von Abofallen im Internet werden von den Gerichten zukünftig wohl härter behandelt. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt handelt es sich um gewerbsmäßigen Betrug.

Bisher wurde ein hartes Vorgehen gegen die Anbieter oft abgelehnt, da die Hinweise auf zusätzliche Kosten zumindest im Kleingedruckten standen. Dort seien sie den Opfern durchaus zugänglich gewesen - wenn auch unter erschwerten Bedingungen.

Quelle:
WinFuture

näheres dazu von der Verbraucherzentrale Hamburg!

Die Liste der aufgefallenen Betreiber-Internetseiten finden Sie hier.

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